Corona – Aktueller Stand in unseren Einrichtungen

Liebe Betreute, liebe Angehörige, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

den jeweils neuesten Stand der angeordneten Maßnahmen erfahren sie auf der Internetseite der Bayerischen Staatsregierung (https://www.bayern.de/service/coronavirus-in-bayern-informationen-auf-einen-blick/).
Der Betrieb unserer Einrichtungen ist entsprechend den Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung einschränkt.
Wir bitten alle betroffenen Personen um Verständnis und bedanken uns für Ihre Unterstützung.

Geschäftsführung
Lebenshilfe Augsburg

 

 

Aktuelles aus unseren Einrichtungen und Allgemeines zum Corona-Virus

 

 

 

03.03.2023 Wohnbereich

Regelungen für Besuche im Wohnheim

 Bitte betreten Sie nur nach terminlicher Abstimmung die Einrichtung, ausschließlich durch den Haupteingang.
 Besucher*innen, die Kontakt zu unseren Bewohner*innen haben, müssen keinen Testnachweis oder Auskunft über einen negativen Test mehr erbringen. Sie müssen aber weiterhin eine FFP2 Maske tragen. Dies gilt nicht für Lieferanten o.ä., die keinen Kontakt zu unseren Bewohner*innen haben. 

 Desinfizieren Sie Ihre Hände am dafür bereitgestellten Desinfektionsmittelspender im Eingangsbereich.
 Melden Sie Ihren Besuch beim Personal an und melden Sie sich beim Beenden des Besuchs wieder beim Personal ab.
 Während Ihres Aufenthaltes in der Einrichtung muss eine FFP 2 Maske getragen werden. Sobald sie sich im Zimmer Ihrer Angehörigen aufhalten, können Sie die Maske absetzen, so lange sich keine weiteren Personen im Raum befinden. Bei Veranstaltungen, bei denen Essen oder Getränke angeboten werden, wie Festen oder dem Wohnheimcafé kann die Maske am Tisch abgenommen werden.
 Bitte wahren Sie, wenn möglich, einen Abstand von mindestens 1,5 m zu anderen Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen.
 Beachten Sie unsere Hygieneregeln. Sie dienen dem Schutz der Bewohner*innen, sowie Mitarbeiter*innen. Bei groben Verstößen muss der Besuch beendet werden.

 

31.05.2022 Wohnbereich

Regelungen für Besuche im Wohnheim

 Bitte betreten Sie nur nach terminlicher Abstimmung die Einrichtung, ausschließlich durch den Haupteingang.
 Ab 15.11. gilt inzidenzunabhängig: Besucher dürfen die Einrichtung nur betreten, wenn Sie ein negatives Testergebnis auf das Coronavirus nachweisen können. Die Testung darf bei einer POC – Schnelltestung nicht länger als 24 Stunden und bei einer PCR – Testung nicht länger als 48 Stunden zurückliegen. Dies gilt auch für alle geimpften sowie genesenen Besucher*innen.
 Desinfizieren Sie Ihre Hände am dafür bereitgestellten Desinfektionsmittelspender im Eingangsbereich.
 Melden Sie Ihren Besuch beim Personal an und melden Sie sich beim Beenden des Besuchs wieder beim Personal ab.
 Während Ihres Aufenthaltes in der Einrichtung muss eine medizinische Maske getragen werden. Sind sie Kontaktperson oder haben Erkältungssymptome, bitten wir Sie, eine FFP2-Maske zu tragen. Dies dient dem Schutz unserer Bewohner*innen. Sobald sie sich im Zimmer Ihrer Angehörigen aufhalten, können Sie die Maske absetzen, so lange sich keine weiteren Personen im Raum befinden. Bei Veranstaltungen, bei denen Essen oder Getränke angeboten werden, wie Festen oder dem Wohnheimcafe kann die Maske am Tisch abgenommen werden.
 Bitte wahren Sie, wenn möglich, einen Abstand von mindestens 1,5 m zu anderen Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen.
 Werfen Sie Ihren Müll nicht arglos weg, sondern nutzen Sie die bereitgestellten Mülleimer.
 Beachten Sie unsere Hygieneregeln, sie dienen dem Schutz der Bewohner und Bewohner*innen, sowie Mitarbeiter*innen. Bei groben Verstößen muss der Besuch beendet werden.

 

14.01.2022 Heilpädagogische Tagesstätte

Bitte beachten Sie, dass Sie für Elterngespräche in der Heilpädagogischen Tagesstätte zwingend einen Corona-Schnelltest (nicht Selbsttest) vorlegen müssen.

 

30.11.2021 Offene Hilfen

Liebe Eltern, liebe Betreuerinnen und Betreuer,

liebe Teilnehmer unserer Angebote,

hier finden Sie den Brief FED Anweisungen während der 15. Infektionsschutzverordnung 30_11_21 (bitte anklicken) der Offenen Hilfen. 

 

24.11.2021 Wohnbereich

Regelungen für Besuche im Wohnheim:

 Bitte betreten Sie nur nach terminlicher Abstimmung die Einrichtung, ausschließlich durch den Haupteingang.
 Ab 15.11.2021 gilt inzidenzunabhängig: Besucher dürfen die Einrichtung nur betreten, wenn Sie ein negatives Testergebnis auf das Coronavirus nachweisen können. Die Testung darf bei einer POC – Schnelltestung nicht länger als 24 Stunden und bei einer PCR – Testung nicht länger als 3 Tage zurückliegen. Dies gilt auch für alle geimpften sowie genesenen BesucherInnen.
 Wenn Sie die vergangenen 14 Tage Anzeichen einer Atemwegserkrankung oder eines fieberhaften Infektes hatten, dürfen Sie die Einrichtung keinesfalls betreten.
 Wenn Sie die vergangenen 14 Tage Kontakt zu einer mit SARS – CoV – 2 – Virus infizierten Person hatten, dürfen Sie die Einrichtung keinesfalls betreten.
 Bitte füllen Sie das Besucherblatt am Eingang aus und unterschreiben dieses, ggf. dient es der Nachverfolgung von Infektionsverläufen.
 Desinfizieren Sie Ihre Hände am dafür bereitgestellten Desinfektionsmittelspender im Eingangsbereich.
 Melden Sie Ihren Besuch beim Personal an und melden Sie sich beim Beenden des Besuchs wieder beim Personal ab.
 Besuche finden entweder im Bewohnerzimmer oder in den Besucherräumen sowie im Freien statt.
 Während Ihres Aufenthaltes in der Einrichtung muss eine FFP 2 - Maske getragen werden. Bitte wahren Sie einen Abstand von mindestens 1,5 Meter zu anderen BewohnerInnen und MitarbeiterInnen
 Werfen Sie Ihren Müll nicht arglos weg, sondern nutzen Sie die bereitgestellten Mülleimer.
 Beachten Sie unsere Hygieneregeln. Sie dienen dem Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Bei groben Verstößen muss der Besuch beendet werden. 

 

02.11.2021 Wohnbereich

Ende November / Anfang Dezember 2021 wird in allen Einrichtungen des Wohnbereichs die 3. Impfung (Auffrischimpfung) angeboten.

 

15.08.2021 Wohnbereich

Ab dem 16.08.21 müssen alle Besucher einen Impfausweis oder ein negatives Testergebnis auf das Sars-CoV2-Virus nachweisen. 

 

28.05.2021 Wohnbereich

Ab dem 15.05.21 werden die Besucherregelungen gelockert. So entfällt die Testnachweispflicht für Besucher*innen, wenn sie vollständig geimpft oder genesen sind. Die Zweitimpfung muss dabei mindestens zwei Wochen zurückliegen. Mitarbeiter*innen werden weiterhin Testungen auf freiwilliger Basis angeboten. Bitte beachten Sie die aktuellen Besuchsregelungen (bitte anklicken). Danke!

 

18.02.2021 Bereich Förderzentrum Brunnenschule und Heilpädagogische Tagesstätte

Ab dem 22.02.2021 beginnt an unserer Schule für alle Jahrgangsstufen einschließlich der Schulvorbereitenden Einrichtung wieder der Präsenzunterricht. Damit wir die vorgegebenen Abstands- und Hygieneregeln einhalten können, werden die Klassen geteilt im wöchentlichen Wechsel zur Schule kommen. Die Unterrichtszeiten finden nach Stundenplan statt: In den Zwischenwochen besteht für die Schülerinnen und Schüler, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, weiterhin die Möglichkeit der Notbetreuung.
Wir freuen uns auf jede einzelne Schülerin und jeden einzelnen Schüler! Wir danken den Eltern, dass Sie Verständnis dafür haben, dass wir momentan nur Wechselunterricht anbieten können.
Auch die HPT öffnet ab 22.02.2021 wieder. Alle Kinder und Jugendlichen werden jeweils in ihrer Schulwoche an den bisher gebuchten Tagen am Nachmittag in der HPT betreut. Es besteht auch hier unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Notbetreuung. Bei Bedarf nehmen Sie bitte Kontakt mit der Schule auf. Auch in der HPT setzen wir unseren Hygieneplan und die offiziellen Empfehlungen um und versuchen Abstandregeln, das Tragen des Mundschutzes etc., so gut es mit den Kindern und Jugendlichen möglich ist, umzusetzen.
Auch die medizinischen Therapieangebote starten wieder. Es finden dann gegebenenfalls in der Anwesenheitswoche zwei Therapieeinheiten statt.

 

29.01.2021 Wohnbereich

Im Wohnheim in der Bgm. – Rieger – Str. haben die Impfungen gegen das Sars – CoV – 2 - Virus begonnen. Es wurden ca. 65 Impfdosen durch die Fa. Bäuerle Ambulanz bereits verabreicht.

 

11.01.2021 Bereich Förderzentrum Brunnenschule und Heilpädagogische Tagesstätte

Die Brunnenschule bietet ab dem 11.01.2021 wieder eine Notbetreuung an. Alle HPT Kinder können bei Bedarf am Nachmittag ebenfalls betreut werden. Sie erreichen das Sekretariat der Brunnenschule sowie das der Heilpädagogischen Tagesstätte wie gewohnt zu den üblichen Öffnungszeiten.

 

17.12.2020 Bereich Förderzentrum Brunnenschule und Heilpädagogische Tagesstätte

Die Brunnenschule bietet bis zum 22.12.20 eine Notbetreuung für die angemeldeten Kinder und Jugendlichen an. Die HPT ist für Kinder- und Jugendlichen, die die Brunnenschule besuchen bis zum 21.12. geöffnet.
Während der Weihnachtsferien (23.12.20-10.01.21 ist die Verwaltung der Brunnenschule und der Heilpädagogischen Tagesstätte geschlossen. Sie können uns in der Zeit dennoch erreichen:
Erreichbar ist in dringenden Fällen die Geschäftsstelle der Lebenshilfe Augsburg per Telefon unter: 0821/34687-0
Sollte in Ihrer Familie (Eltern, Geschwister, Kind) eine Coronainfektion auftreten, bitten wir dringend um sofortige Rückmeldung. Bitte wenden Sie sich während der Weihnachtsferien an die Geschäftsstelle der Lebenshilfe! Telefon: 0821/34687-0
Aktuelle Informationen zur Wiederaufnahme des Unterrichts und der Betreuung nach den Ferien finden Sie gegebenenfalls auf der Homepage der Lebenshilfe Augsburg

 

14.12.2020 Wohnbereich

Die 10. Infektionsschutz – Maßnahmeverordnung findet seit vergangener Woche in unserer stationären Wohneinrichtung Anwendung. Seit dem 09.12. gelten aufgrund des ausgerufenen Katastrophenfalls strengere Besuchsregelungen im stationären Wohnen. Besucher müssen ein negatives Testergebnis auf das Coronavirus bei Besuch der Einrichtung vorweisen können. Bitte beachten Sie unsere Besuchsregelungen. Rückkehrende Bewohnerinnen und Bewohner müssen bei einer Abwesenheit von mehr als 5 Tagen auch ein negatives Testergebnis auf das Coronavirus nachweisen. Solange nicht genügend Schnellteste zur Verfügung stehen und das Personal nicht ausreichend geschult ist, haben sich die Besucher / rückkehrende Bewohnerinnen und Bewohner eigenständig um die Testung zu kümmern.
Aufgrund der aktuellen Situation wird die Platzfreihaltegebühr im stationären Wohnen und den Außenwohngruppen rückwirkend zum 07.12.20 bis zum 10.01.2021 ausgesetzt. Hier finden Sie die Besuchsregelung.pdf (bitte anklicken).

 

03.12.2020 Offene Hilfen

Liebe Eltern, liebe Betreuerinnen und Betreuer,
liebe Teilnehmer unserer Angebote,
hier finden Sie das Hygienekonzept.pdf (bitte anklicken) der Offenen Hilfen.
 

02.11.2020 Heilpädagogische Tagesstätte

Während der Herbstferien ist die Verwaltung der Heilpädagogischen Tagesstätte geschlossen. Sie können uns in der Zeit dennoch erreichen:

Erreichbarkeit in dringenden Fällen per Telefon unter: 0821/34687-0

Erreichbarkeit per Email unter: tagesstaette@lebenshilfe-augsburg.de

Sollte in Ihrer Familie (Eltern, Geschwister, Kind) eine Coronainfektion auftreten, bitten wir dringend um sofortige Rückmeldung. Bitte wenden Sie sich während der Herbstferien an die Geschäftsstelle der Lebenshilfe! Telefon: 0821/34687-0

 
14.10.2020 Wohnbereich

Aufgrund der erhöhten Inzidenzzahlen im Stadtgebiet Augsburg werden die Besucherregelungen im Wohnheim und in den Außenwohngruppen angepasst. So besteht ab einer Inzidenzzahl von 50 Erkrankungsfällen / 100.000 Einwohner im Stadtgebiet die Regel, dass jeder Bewohner / jede Bewohnerin nur noch 1 Besucher / Tag empfangen kann. Fällt die Inzidenzzahl, sind wieder alle Besuche lt. Besucherregelung möglich. Die übrigen Besucherregelungen bleiben davon unberührt. Die hygienischen Maßnahmen werden auch entsprechend der Inzidenzzahlen verschärft.

 
14.09.2020 Bereich Förderzentrum Brunnenschule und Heilpädagogische Tagesstätte

Nach den Sommerferien hat der Regelunterricht wieder begonnen. Alle Kinder werden in ihren jeweiligen Klassen beschult. Die Betreuung in der Heilpädagogischen Tagesstätte hat ebenfalls wieder regulär begonnen. Das bedeutet, dass alle Kinder wieder betreut werden können.

Ab Dienstag den 15.09. wird auch der reguläre Stundenplan umgesetzt. Die Heimfahrten der Kinder finden laut Stundenplan der Schule statt und ebenso die Heimfahrten an den gebuchten Tagen nach der heilpädagogischen Tagesstätte.Nach wie vor gelten besondere Hygienemaßnahmen, die bis zum 1. Oktober besonders streng umgesetzt werden. 

Sollte das Infektionsgeschehen Änderungen in der Betreuungssituation erfordern oder weitergehende Hygienemaßnahmen nötig machen, werden Sie über Elternbriefe von Schule bzw. Heilpädagogische Tagesstätte informiert.

 
10.9.2020 Wohnbereich

Aufgrund der aktuellen allgemeinen Infektionslage werden alle Feste und Feiern 2020 abgesagt. Gemäß der aktuellen Allgemeinverfügung bleiben alle getroffenen Maßnahmen bis mindestens 21.10.2020 bestehen.

 
Update vom 1.7.2020 Wohnbereich

Laut aktueller gesetzlichen Grundlage gibt es kein allgemeines Betretungsverbot mehr für unser Wohnheim. Die Regelungen für Besuche finden Sie hier: Besuchsregelung.pdf

 
23.6.2020 Offene Hilfen

FED Betreuungen sind mit Einhaltung der bekannten Hygienevorschriften durchführbar.
Maßnahmen der OBA aus dem laufenden Programm laufen langsam wieder an, wenn auch mit gewissen Einschränkungen. Bei Interesse gerne anmelden.

 
18.6.2020 Wohnbereich

Ab dem 23. Juni werden einzelne Bewohnerinnen und Bewohner wieder in die Werkstätten gehen. Lt. Allgemeinverfügung ist es bisher nur den Personen erlaubt, die nicht zur Risikogruppe gehören. Diese Bedingungen wurden vorher bereits durch die Werkstätten abgefragt und müssen ggf. ärztlich attestiert werden. Die Förderstätten dürfen weiterhin von Personen aus dem stationären Wohnbereich nicht betreten werden.
Im Zuge der allgemeinen Lockerungen im Besuchsrecht für stationäre Einrichtungen der Behindertenhilfe wird im Wohnheim zusätzlich zur Physiotherapie jetzt auch wieder Ergotherapie angeboten. Seit ein paar Wochen können Bewohnerinnen und Bewohner unserer Häuser auch wieder mehrtägige Heimfahrten durchführen. Neuaufnahmen im Wohnbereich sind auch wieder, wenn auch unter strengen Bedingungen im Rahmen des Infektionsschutzes, möglich. Im stationären Wohnbereich wurde vor ein paar Wochen ein Schutzkonzept für die aktuelle Pandemie entwickelt.

 
12.6.2020 Bereich Förderzentrum Brunnenschule und Heilpädagogische Tagesstätte

Nach den Pfingstferien, am 15. Juni, beginnt an unserer Schule für alle Jahrgangsstufen einschließlich der Schulvorbereitenden Einrichtung wieder der Präsenzunterricht. Damit wir die vorgegebenen Abstands- und Hygieneregeln einhalten können, werden die meisten Klassen geteilt im wöchentlichen Wechsel zur Schule kommen. Die Unterrichtszeiten sind entsprechend der Vorgaben des Kultusministeriums reduziert: Der Unterricht beginnt jeweils um 08:15 Uhr, Unterrichtsende ist um 11:45 Uhr. Für die Zwischenwochen und für die Schülerinnen und Schüler, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, besteht weiterhin die Möglichkeit der Notbetreuung.
In Abstimmung mit der Beförderungsfirma Storz versuchen wir die Sicherheit in den Bussen zu gewährleisten. Die Busse werden nicht voll besetzt. Wo immer es möglich ist, sollen die Schülerinnen und Schüler eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Wir bitten die Eltern dringend, uns hier zu unterstützen und gegebenenfalls das Tragen der Maske zu Hause zu üben.
Wir freuen uns auf jede einzelne Schülerin und jeden einzelnen Schüler! Wir danken den Eltern, dass Sie Verständnis dafür haben, dass wir momentan nur einen eingeschränkten Schulbetrieb anbieten können. Wir wünschen uns allen, dass wir die Krise gut überstehen und dass wir bald wieder gewohnte Abläufe 
erleben dürfen.

Auch die HPT öffnet ab 15. Juni wieder. Alle Kinder und Jugendlichen, werden jeweils in ihrer Schulwoche an den bisher gebuchten Tagen am Nachmittag in der HPT betreut. Es besteht auch hier unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Notbetreuung. Bei Bedarf nehmen Sie bitte Kontakt mit der Schule auf. Auch in der HPT setzen wir unseren Hygieneplan und die offiziellen Empfehlungen um und versuchen Abstandregeln, das Tragen des Mundschutzes etc. so gut es mit den Kindern und Jugendlichen möglich ist, umzusetzen.
Ab dem 22. Juni 2020 werden wir die medizinischen Therapieangebote nach und nach wieder starten. Es finden dann gegebenenfalls in der Anwesenheitswoche 2 Therapieeinheiten statt.
 

11.5.2020 Wohnbereich

Weiterhin besteht das allgemeine Betretungsverbot für unsere Wohneinrichtungen. Ab dem 9.5. gibt es folgende Lockerungen: Vereinzelt sind Besuche durch registrierte Personen möglich, allerdings nur sehr begrenzt und nach vorheriger Absprache. Die Wohngruppen dürfen dabei nach wie vor nicht betreten werden. Möglich sind Besuche in den Besucherräumen im Keller sowie im Außenbereich. Angehörige und Freunde der Bewohnerinnen und Bewohner wenden sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wann ein Besuch ermöglicht werden kann.

 
28.4.2020 Ausnahmeregelung Maskenpflicht für Menschen mit Behinderung

Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat in seiner Regierungserklärung am Montag, 20.04.2020 eine Maskenpflicht für den öffentlichen Nahverkehr und für Geschäfte in Bayern ab dem 27.04.2020 angekündigt. Für viele Menschen mit Behinderung ist allerdings eine Maskenpflicht nicht einhaltbar, weshalb es hier eine Ausnahmeregelung gibt.

Den genauen Wortlaut zur Ausnahmeregelung finden Sie unter:

2020_04_01_pm_maskenpflicht.pdf

 
27.4.2020 Heilpädagogische Tagesstätte

Am 24. April 2020 hat das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales erneut eine Allgemeinverfügung zum Besuch von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogischen Tagesstätten erlassen. Die Regelung, nach der Kinder bis einschließlich 26. April 2020 keine Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Heilpädagogische Tagesstätte betreten dürfen, wurde bis einschließlich 10. Mai 2020 verlängert. Zugleich wird die Notbetreuung ausgeweitet. 

Unsere Tagesstätte weitet ihre Notbetreuungsangebote aus für

  • erwerbstätige Alleinerziehende, wenn sie aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten an einer Betreuung ihres Kindes gehindert sind. Auf eine Tätigkeit in einem Bereich der kritischen Infrastruktur kommt es dabei nicht an.

    Für die Erklärung zur Berechtigung zu einer Kinderbetreuung im Ausnahmefall (Notbetreuung) – Alleinerziehende verwenden Sie bitte folgendes Formular:

    2020-04-26-_erklaerung_notbetreuung_stmas_stmuk_alleinerziehende_.pdf

  • einen Elternteil im Bereich kritische Infrastruktur. Lebt das Kind in einem gemeinsamen Haushalt mit beiden Elternteilen, so genügt es ab dem 27. April 2020, wenn nur ein Elternteil in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist.

    Für die Erklärung zur Berechtigung zu einer Kinderbetreuung im Ausnahmefall (Notbetreuung) – kritische Infrastruktur verwenden Sie bitte folgendes Formular: 

    2020-04-26-_formular_erklaerung_notbetreuung_stmas_stmuk.pdf

  • Abschlussschüler. Auch Abschlussschüler/-innen können ihre Kinder in der Notbetreuung betreuen lassen, wenn sie aufgrund des Besuchs des Unterrichts der Abschlussklasse an einer Betreuung gehindert sind. 
Im folgenden Newsletter sind alle Kriterien zur Ausweitung der Notbetreuung zusammengefasst. Sie finden dort auch Links zu den Formularen zur Notbetreuung:

340 NL Coronavirus Erläuterung Ausweitung Aktualisierung.pdf 

 
22.4.2020 Wohnbereich

Aufgrund der Werkstatt – Schließung vsl. bis zum 3. Mai findet die Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner weiterhin ausschließlich in den Wohngruppen statt. Auch das Betretungsverbot in den Wohnhäusern wurde noch bis einschließlich 3. Mai verlängert, um BewohnerInnen und MitarbeiterInnen so gut wie möglich zu schützen. Wir danken hierbei für Ihr Verständnis. Um die Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner so gut wie möglich zu gewährleisten, werden Therapien durch eine externe Praxis angeboten. Nach Absprache tragen Therapeuten sowie die zu behandelnden einen Mundschutz, die Therapien finden außerhalb der Gruppen statt. Derzeit ist noch kein Fall einer Corona – Infektion aufgetreten, für den Fall einer Infektion gibt es klare Standards für die Vorgehensweise, Schutzausrüstung ist in ausreichendem Maße vorhanden.

 
4.4.2020 Wohnbereich

Der am 3.4.2020 vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege angeordnete Aufnahmestopp für Pflegeeinrichtungen betrifft auch unsere stationären Wohneinrichtungen.

 

31.03.2020 Offene Hilfen

FED Einzelbetreuung trotz vorläufiger Ausgangsbeschränkung möglich
Wie uns auf unsere Anfrage hin vom Bayer. Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, München mitgeteilt wurde ist folgendes möglich:
„Die Begleitung von geistig, körperlich oder seelisch behinderten Menschen zu Spaziergängen oder notwendigen Versorgungsgängen ist möglich. Dies gilt sowohl im beruflichen (Betreuer o.ä.) als auch im privaten Kontext. Bei hilfsbedürftigen Personen, die unterstützt werden, muss es sich nicht um Familienmitglieder handeln. Bitte – soweit möglich – auf Einhaltung des Mindestabstandes achten."
Jede Einzelbetreuung in der Zeit, in der die vorläufige Ausgangsbeschränkung fällt, muss bei uns angemeldet werden.
Wir werden den Betreuern dann eine entsprechende Bescheinigung zur Unabkömmlichkeit des Arbeitnehmers und die Erklärung des Bayerischen Staatsministeriums zukommen lassen.
Wir wünschen Ihnen weiterhin eine gute Zeit und bleiben Sie gesund!

 

25.3.2020 Offene Hilfen

Alle Veranstaltungen aus dem FED/OBA-Programm sind vorerst bis zum 19. April 2020 eingestellt. Telefonische Beratung dagegen findet weiter zu den gewohnten Zeiten statt.

 

24.3.2020 Wohnbereich

In unseren stationären Wohneinrichtungen besteht momentan ein allgemeines Betretungsverbot, um unsere BewohnerInnen und MitarbeiterInnen bestmöglich zu schützen. Wir bitten Sie, dies zu beachten und sich bei Unsicherheiten an unsere Verwaltung unter 0821-8099830 zu wenden.

 

23.3.2020 Bereich Förderzentrum Brunnenschule und Heilpädagogische Tagesstätte

Die sich weiter ausbreitenden Infektionen mit dem Corona-Virus stellt vor allem die im Gesundheitswesen Tätigen vor sehr große Herausforderungen. Die Bayerische Staatsregierung hat daher entschieden, dass in den Notbetreuungsangeboten an Schulen und Kitas auch Kinder bzw. Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden können, wenn bei zwei Erziehungsberechtigten nur eine bzw. einer im Bereich der Gesundheitsversorgung oder der Pflege tätig ist und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten in dieser Tätigkeit an einer Betreuung seines Kindes gehindert ist. Ferner gilt nun, dass auch Schülerinnen und Schüler in höheren Jahrgangsstufen in die Notfallbetreuung aufgenommen werden können, wenn deren Behinderung oder entsprechende Beeinträchtigungen eine ganztägige Aufsicht und Betreuung erfordert. Wenn Sie Fragen zur Notbetreuung haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Bei Anfragen zur Notbetreuung während der Schulzeit wenden Sie sich bitte an das Schulsekretariat bzw. die Schulleitung unter der Telefon-Nr. 08231/6 05 63. Bei Anfragen zur Notbetreuung während der Ferienzeiten wenden Sie sich bitte an das Sekretariat der HPT unter der Telefon-Nr. 08231/989 88 87.

Für die Kinderbetreuung im Ausnahmefall (Notbetreuung) verwenden Sie bitte folgendes Formular:

Erklaerung_Notbetreuung_StMAS_StMUK aktualisiert.pdf

 

Die Lebenshilfe Augsburg stellt Ihnen Informationen zum Corona-Virus in leichter Sprache zur Verfügung:

corona-leichte-sprache.pdf

 

Allgemeine Informationen

Wir stehen mit den Behörden in engem Kontakt und werden Sie informieren, sobald wir neue Informationen oder Anordnungen erhalten. Mit diesen Maßnahmen hoffen wir, die Gesundheit unserer Menschen mit Behinderung und unserer Beschäftigten zu sichern und einer schnellen Ausbreitung des Corona-Virus hier in unserer Region entgegenzuwirken.

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe hat auf Ihrer Internetseite ebenfalls einige Informationen und Empfehlungen zum Corona-Virus zusammengetragen. Außerdem gibt es eine aktuelle Pressemeldung (Stand: 12. März 2020) unserer Bundesvorsitzenden Ulla Schmidt zum Schutz und zur Versorgung von Menschen mit Behinderung in Bezug auf das Corona-Virus.

 
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