Unterstützung in der Familie – Unser Familienentlastender Dienst (FED)
Unterstützung bei Ihnen zu Hause
Wir betreuen Ihr Kind bzw. Ihren Angehörigen mit Behinderung bei Ihnen zu Hause.
Damit unterstützen wir Sie und Ihre Familie.
Sie möchten mit Ihrem Partner ins Kino?
Sie haben einen wichtigen Termin?
Sie wünschen sich eine Pause?
Wir betreuen Ihr Kind bzw. Ihren Angehörigen mit Behinderung bei Ihnen zu Hause.
Damit unterstützen wir Sie und Ihre Familie.
Sie möchten mit Ihrem Partner ins Kino?
Sie haben einen wichtigen Termin?
Sie wünschen sich eine Pause?
Die Dauer unserer Betreuung richtet sich nach Ihrem Bedarf.
Wir versuchen eine geeignete Betreuungsperson für Sie zu finden.
Betreuung in der Gruppe
Wir bieten Betreuung in kleinen Gruppen mit hohem Betreuerschlüssel an.
Hier wird auf jede*n individuell eingegangen.
Unsere Betreuer*innen erarbeiten ein kleines, abwechslungsreiches Programm für die Gruppe.
Es ist auch möglich mit einer Einzelbetreuung an der Gruppenmaßnahme teilzunehmen.
Wir bieten Betreuung in kleinen Gruppen mit hohem Betreuerschlüssel an.
Hier wird auf jede*n individuell eingegangen.
Unsere Betreuer*innen erarbeiten ein kleines, abwechslungsreiches Programm für die Gruppe.
Es ist auch möglich mit einer Einzelbetreuung an der Gruppenmaßnahme teilzunehmen.
Leistungen der Pflegekasse
Verhinderungspflege § 39 und Entlastungsbetrag § 45 b
Für alle Leistungen der Pflegekasse ist zunächst eine Einstufung (Pflegegrad) in die Pflegeversicherung Voraussetzung.
Verhinderungspflege § 39 (Anspruch bei Pflegegrad 2 - 5)
⦁ Es stehen maximal 1.612 € im Kalenderjahr für die Verhinderungspflege direkt zur Verfügung.
⦁ Dieser Betrag kann um nicht verbrauchtes Kurzzeitpflege-Budget (max. 50 % = 806 €) aufgestockt werden.
⦁ Nach Aufstockung der nicht verbrauchten Verhinderungspflege stehen dann insgesamt 2.418 € pro Kalenderjahr zur Verfügung.
⦁ Über diesen Betrag kann ab 01.01. jeden Jahres voll verfügt werden.
⦁ Was nicht verbraucht wird verfällt zum 31.12. jeden Jahres.
⦁ Dieser Betrag kann um nicht verbrauchtes Kurzzeitpflege-Budget (max. 50 % = 806 €) aufgestockt werden.
⦁ Nach Aufstockung der nicht verbrauchten Verhinderungspflege stehen dann insgesamt 2.418 € pro Kalenderjahr zur Verfügung.
⦁ Über diesen Betrag kann ab 01.01. jeden Jahres voll verfügt werden.
⦁ Was nicht verbraucht wird verfällt zum 31.12. jeden Jahres.
Entlastungsbetrag § 45b (Anspruch bei Pflegegrad 1 - 5)
⦁ Pflegebedürftige Personen, die in der Häuslichkeit gepflegt werden, haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € monatlich.
⦁ Nicht verbrauchte Monatsbeträge können angespart werden. Wird die Leistung in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, ist der Restanspruch bis zum 30.06. des darauffolgenden Jahres übertragbar und steht zur Abrechnung zur Verfügung. Zum 01.07. des darauffolgenden Jahres verfällt der Restbetrag.
⦁ Nicht verbrauchte Monatsbeträge können angespart werden. Wird die Leistung in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, ist der Restanspruch bis zum 30.06. des darauffolgenden Jahres übertragbar und steht zur Abrechnung zur Verfügung. Zum 01.07. des darauffolgenden Jahres verfällt der Restbetrag.
Kontakt zur Abrechnung mit der Pflegekasse: Ulrike Zircher
Kontakt zu Vermittlung/ Beratung Einzelbetreuung/ FED
Sabine Arnold
Kontakt zu Vermittlung/ Beratung zu Betreuung in der Gruppe
Franz Regau
Möchten Sie bei uns mitarbeiten?
Mitarbeit (bitte anklicken)
Unsere Formulare für Neukunden
1. Grundfragebogen.pdf
2. Vereinbarung Kunden.pdf
3. Medikamentenblatt.pdf
4. Notfallbogen Anfall Kunde.pdf
5. Daten Einwilligungserklärung Kunden.pdf
6. Datenschutzinformation Kunden.pdf
7. Fotofreigabe.pdf
8. Merkblatt Betreuungsangebot.pdf
Unsere Downloads für die Abrechnung mit der Pflegekasse: