Freizeit

 
Wir bieten für Menschen mit geistiger Behinderung ein vielfältiges Freizeitangebot. Jede Maßnahme wird von erfahrenen haupt- und ehrenamtlichen Betreuern begleitet.

Großes Kursangebot
Reiten, Töpfern, Tanzen, Werken...

Tagesausflüge
Mit der Bahn oder unseren Kleinbussen erkunden wir Bayern.
Vom schönen Ammersee bis zum Nürnberger Zoo...

Wochenendfahrten
Von Freitag bis Sonntag bieten wir an ausgewählten Wochenenden Kurztripps oder Übernachtungen in unserem Freizeithaus.

Urlaubsfahrten
8 Tage Urlaub – wer träumt nicht davon? Mit uns wird es möglich.

Individuelle Freizeitgestaltung
Mit einer Betreuungsperson können Sie – als Mensch mit Behinderung – Ihre Freizeit so gestalten, wie Sie das möchten. Wir unterstützen Sie dabei!

 
Unser Programm: Freizeit, Bildung und Begegnung
Hier finden Sie all unsere Maßnahmen und Angebote für den Freizeitbereich.

 

Unser Programm von Februar - August 2024:

OBA-Programm Februar - August 2024.pdf

 

OBA-Kalender von September 2024 - Januar 2025:

Kalender OBA 2-24.pdf

 
Unser Programm von September 2024 - Januar 2025:

OBA-Programm September 2024 - Januar 2025.pdf

 

Die Anmeldebögen finden Sie hier:

Anmeldeformular OBA.pdf

Bei Fragen wenden Sie sich gerne während unserer Bürozeiten an uns.

 

Leistungen der Pflegekasse

Verhinderungspflege § 39 und Entlastungsbetrag § 45 b

Für alle Leistungen der Pflegekasse ist zunächst eine Einstufung (Pflegegrad) in die Pflegeversicherung Voraussetzung.

 
Verhinderungspflege § 39 (Anspruch bei Pflegegrad 2 - 5)
⦁ Es stehen maximal 1.612 € im Kalenderjahr für die Verhinderungspflege direkt zur Verfügung. 
⦁ Dieser Betrag kann um nicht verbrauchtes Kurzzeitpflege-Budget (max. 50 % = 806 €) aufgestockt werden. 
⦁ Nach Aufstockung der nicht verbrauchten Verhinderungspflege stehen dann insgesamt 2.418 € pro Kalenderjahr zur Verfügung. 
⦁ Über diesen Betrag kann ab 01.01. jeden Jahres voll verfügt werden. 
⦁ Was nicht verbraucht wird verfällt zum 31.12. jeden Jahres. 

Entlastungsbetrag § 45b (Anspruch bei Pflegegrad 1 - 5)
⦁ Pflegebedürftige Personen, die in der Häuslichkeit gepflegt werden, haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € monatlich. 
⦁ Nicht verbrauchte Monatsbeträge können angespart werden. Wird die Leistung in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, ist der Restanspruch bis zum 30.06. des darauffolgenden Jahres übertragbar und steht zur Abrechnung zur Verfügung. Zum 01.07. des darauffolgenden Jahres verfällt der Restbetrag. 
 
Kontakt zur Abrechnung mit der Pflegekasse: Ulrike Zircher
 
 
Möchten Sie bei uns mitarbeiten?
Franz Regau
Mitarbeit (bitte anklicken)
 
Downloads...

⦁ Die Anmeldebögen finden Sie hier: Anmeldeformular OBA.pdf

 

Abrechnung mit Pflegekasse

Abtretungserklärung "zusätzliche Betreuungsleistung § 45b".pdf

Antrag auf Verhinderungspflege.pdf

 
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