Freizeit

 
Wir bieten für Menschen mit geistiger Behinderung ein vielfältiges Freizeitangebot. Jede Maßnahme wird von erfahrenen haupt- und ehrenamtlichen Betreuern begleitet.

Großes Kursangebot
Reiten, Töpfern, Tanzen, Werken...

Tagesausflüge
Mit der Bahn oder unseren Kleinbussen erkunden wir Bayern.
Vom schönen Ammersee bis zum Nürnberger Zoo...

Wochenendfahrten
Von Freitag bis Sonntag bieten wir an ausgewählten Wochenenden Kurztripps oder Übernachtungen in unserem Freizeithaus.

Urlaubsfahrten
8 Tage Urlaub – wer träumt nicht davon? Mit uns wird es möglich.

Individuelle Freizeitgestaltung
Mit einer Betreuungsperson können Sie – als Mensch mit Behinderung – Ihre Freizeit so gestalten, wie Sie das möchten. Wir unterstützen Sie dabei!

 
Unser Programm: Freizeit, Bildung und Begegnung
Hier finden Sie all unsere Maßnahmen und Angebote für den Freizeitbereich.
 
 
 
OBA-Kalender von Februar - Mai 2023:

Kalender OBA 1-23.pdf

 
Unser Programm von Februar - Mai 2023:

OBA-Programm Februar - Mai 2023.pdf

 
OBA-Kalender von Mai - Oktober 2023:

Kalender OBA 2-23.pdf

 
Unser Programm von Juni - September 2023:

OBA-Programm Juni - September 2023.pdf

 

Die Anmeldebögen finden Sie hier:

Anmeldeformular OBA.pdf

Bei Fragen wenden Sie sich gerne während unserer Bürozeiten an uns.

 

Möglichkeiten zur Abrechnung mit der Pflegekasse
Sie haben die Möglichkeit die Betreuungsleistung über die Pflegekasse abzurechnen.

Wenn Sie für Ihren Angehörigen Pflegegeld bekommen, können Sie folgende „Töpfe" bei Ihrer Pflegekasse beantragen, um daraus Betreuungen bei der Lebenshilfe Augsburg zu finanzieren:

Urlaubs- und Verhinderungspflege § 39 SGB XI
⦁ Für jedes Jahr stehen Ihnen 1.612 Euro, max. sechs Wochen zur Verfügung, mind. Pflegegrad 2
⦁ Sie beantragen dieses Budget bei der Pflegekasse
⦁ Sie können direkt mit der Pflegekasse abrechnen
⦁ Auf Ihren Wunsch kann der Leistungserbringe direkt mit der Pflegekasse abrechnen
⦁ Sie können dieses Budget für weitere Leistungserbringer nutzen
⦁ Wird das Budget in einem Kalenderjahr nicht aufgebraucht, verfällt es.

Entlastungsbetrag § 45b SGB XI
⦁ Es stehen Pflegebedürftigen 125 Euro im Monat zur Verfügung
⦁ Sie beantragen das Budget bei der Kasse, die Abrechnung erfolgt über die Offenen Hilfen
⦁ Wird dieses Budget nicht aufgebraucht, ist es ins nächste Jahr übertragbar.
 
Kontakt
 
Möchten Sie bei uns mitarbeiten?
Franz Regau
Mitarbeit (bitte anklicken)
 
Downloads...

⦁ Die Anmeldebögen finden Sie hier: Anmeldeformular OBA.pdf

 

Abrechnung mit Pflegekasse

Abtretungserklärung "zusätzliche Betreuungsleistung § 45b".pdf

Antrag auf Verhinderungspflege.pdf

 
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